Beratungseinsätze nach SGB XI § 37 Abs. 3
Wir leisten halb- oder vierteljährliche Beratungseinsätze zur Erfassung der aktuellen Pflegesituation.
Wenn Pflegepersonen aus eigener Kraft Pflegebedürftige versorgen, entstehen oftmals Fragen, Wünsche oder Anregungen zur „selbst eingerichteten Pflegesituation“. Sowohl die
fachliche Einschätzung als auch der Aufklärungsteil über den geltenden Leistungsanspruch werden thematisiert und an die Pflegekassen weitergeleitet.
Sie sind private Pflegeperson und benötigen einen Gespächstermin? Rufen uns Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Fachpersonal.