VITALIS Pflegedienst Schillerstraße 3
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Krankenversicherung

Krankenversicherung

Allgemeines
1883 führte Otto von Bismarck die gesetzliche Krankenversicherung ein und legte den ersten Grundstein für gesetzlichen Krankenversicherungsschutz auf nationaler Ebene.
Rund zehn Prozent der Bevölkerung aus Industrie und Handwerk erhielten so zunächst medizischen Schutz in Bezug ihrer Beschäftigung. Heute ist die Krankenversicherung in Deutschland nicht mehr wegzudenken.
Sie ist mit über 70 Millionen Versicherten das Rückrad des deutschen Gesundheitssytems und bietet derweilen anspruchvollen Schutz wie zum Beispiel Krankenhausbehandlung, Präventionsleistung, Gesundheits- oder Kinderuntersuchung, Hebammenhilfe, häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe.
Den ausführlichen Leistungskatalog erhalten Sie selbstverständlich von Ihrer Krankenkasse vor Ort.

Solidaritätsprinzip
Maßgebend für die gesetzliche Krankenversicherung ist der Grundsatz: „ Der Stärkere unterstützt den Schwächeren.“ Unabhängig davon, ob jemand finanziell mehr oder weniger einzahlt, gewährt die gesetzliche Pflichtversicherung gleichen Schutz für alle.

Privatversicherung
Bereits 1848 wurden in einer Berliner Behörde Beamte privat krankenversichert. Heute gehören nicht nur Beamte oder Richter zur privaten Krankenversicherung, sondern insgesamt mehr als neun Millionen Versicherte, darunter Selbstständige, Freiberufler oder Arbeitnehmer. Dabei können Angestellte nicht ohne Weiteres in die Privatversicherung eintreten, sondern müssen ein Brutto-jahreseinkommen verdienen, welches oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.